| VSSU NewsflashNeuigkeiten aus Verband, welche Sie als pdf-Datei ausdrucken können.
Newsflash als PDF |
| Der Strafregisterauszug (ZSR) Neu ab 01. September 2009
Der Strafregisterauszug kann nun auch als elektronisches, digital signiertes Dokument bestellt werden.
Der Auszug ist in zwei Formen erhältlich:
- Als traditioneller Papierauszug auf Spezialpapier mit
Handunterschrift, per Post zugestellt;
- Als elektronischer, digital signierter Auszug im PDF Format (mit elektronischer Zustellung).
Den elektronischen, digital signierten Auszug können Sie direkt via E-Mail, der Papierauszug direkt via Post, an den VSSU senden lassen. Der VSSU empfiehlt Ihnen die elektronische Zustellung.
Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) auf Bestellung erstellt.
Bestellung unter: https://www.e-service.admin.ch/crex/app/wizard/navigate.do |
| CoESS Newsflash Februar 2010 |
| Neuer Vize-Präsident im Vorstand Herr Charles Zaugg wurde an der Sitzung vom 30. November 2009 zum neuen Vize-Präsidenten des Vorstandes ernannt. |
| Diplomfeier 2009
Am 4. Dezember 2009 fand die Diplomfeier der Eidg. Fachausweisprüfungen zum Fachmann/Fachfrau für Sicherheit und Bewachung (FSB) und Fachmann/Fachfrau für Personen- und Objektschutz (FPO) statt. In diesem Jahr haben 185 Kandidaten und Kandidatinnen die Prüfung absolviert. Von den 146 erfolgreichen Prüflingen nahmen 83 Kandidaten und 12 Kandidatinnen, anlässlich der Feier, ihr Diplom persönlich entgegen.
Die Feier wurde im Kulturcasino Bern durchgeführt und durch ein interessantes Rahmenprogramm wie zum Beispiel der Showact von Romano Carrara oder die spannende Rede vom Gast Herr Peter-Martin Meier, Direktor des Schweizerischen Polizeiinstitut in Neuenburg gestaltet. Herr Peter-Martin Meier betonte in seiner Rede wie wichtig es ist, dass die Polizei durch die private Sicherheit unterstützt wird. Sei es an alltäglichen Sportveranstaltungen oder an Grossanlässen wie das WEF, es ist der Polizei gar nicht mehr möglich alle Bereiche abzudecken und daher ist die private Sicherheit nicht mehr wegzudenken. |
| Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Sitz im AuslandEgal wo der Sitz eines Arbeitgebers oder der Wohnort eines Arbeitnehmers ist – wenn Arbeit in der Schweiz verrichtet wird gilt Schweizer Recht. Um Arbeitgebern zu helfen, dass sie vom Lohn über den allgemeingültigen Gesamtarbeitsvertrag, die Sozialvorsorge bis zur Arbeits- und Betriebsbewilligung alles richtig machen und Arbeitnehmern zu zeigen, was sie in der Schweiz zu erwarten haben, finden Sie bei diesem Link alle nötigen Informationen. Übrigens auch wenn Sie nur für kurze Zeit wie ein paar Stunden in der Schweiz tätig werden wollen!
www.entsendung.ch |
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