Information:
- Die Anmeldung sowie Bereitstellung aller nötigen Dokumente ist persönliche Angelegenheit jedes einzelnen Kandidaten.
- Zu spät eingereichte oder zum Zeitpunkt der Anmeldefrist nicht vollständige Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
- Der Arbeitgeber übergibt dem Kandidaten die nötigen Bestätigungen.
- Der Auszug aus dem Strafregister wird von jedem Kandidaten selbst beantragt.
- Für die Bezahlung der Prüfungsgebühr bzw. den Nachweis der Zahlung ist jeder Kandidat persönlich verantwortlich.
- Der Kandidat sorgt dafür, dass zusammen mit dem komplett ausgefüllten Anmeldeformular alle erforderlichen Dokumente komplett und spätestens zum Anmeldetermin dem VSSU vorliegen.
- Mitarbeiter von VSSU-Mitgliedern werden gebeten, sich zur Koordination an Ihren Personalchef zu wenden.
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