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Welchen Nutzen bringt Ihnen eine Mitgliedschaft beim VSSU

  • Anerkennung als seriöse Unternehmung mit qualitativ guten Dienstleistungen sowie angemessener Ausbildung und Entlöhnung der Mitarbeiter
  • Förderung gemeinsamer Anliegen in der Öffentlichkeit und gegenüber den Behörden
  • Vertretung Ihrer Interessen durch den VSSU  auf nationaler und internationaler Ebene (Netzwerke)
  • Möglichkeit zur Mitarbeit in Kommissionen und Arbeitsgruppen
  • Möglichkeit zur Mitwirkung an nationalen Projekten
  • Regelmässige Information über Neuigkeiten und Entwicklung der Branche
  • Vergünstigte Teilnahmemöglichkeiten an Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen, welche regelmässig vom VSSU durchgeführt werden
  • Vergünstige Prüfungsgebühr für die Waffentragbewilligung (Waffentragbewilligung)
  • Kostenlose Platzierung von Stelleninseraten auf unserer Website (Jobs)
  • Finanzielle Vorteile aufgrund Kooperationen des VSSU (Dienstleistungen)

Werden Sie Mitglied!

 

Mitglied des Verbandes können im Bereich Sicherheitsdienstleistungen tätige Unternehmen oder Organisationen werden (gemäss Statuten Abs.III Mitgliedschaft, Untergruppen, Art. 3), welche:

a) ihre Professionalität während mindestens drei Jahren auf dem Markt bewiesen haben;
b) die Bedingungen des Gesamtarbeitsvertrages erfüllen oder
c) einen öffentlichrechtlichen Arbeitsvertrag oder einen speziellen Arbeitsvertrag haben, welcher in
seiner Gesamtheit den Bedingungen des Gesamtarbeitsvertrages mindestens entspricht;

2 Die Aufnahme in den Verband erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.

3 Es gibt aktive und assoziierte Mitglieder. Die assoziierten Mitglieder haben kein Antrags-, Wahl- und Stimmrecht, können aber an den Generalversammlungen teilnehmen und in Untergruppen mitwirken.

4 Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt und Ausschluss. Der Austritt erfolgt mit eingeschriebenem Brief an den Vorstand per Ende Jahr, unter Beachtung einer Frist von 6 Monaten.

5 Mitglieder, die den Statuten oder Beschlüssen des Verbandes bzw. deren Interessen zuwiderhandeln oder sich im Konkurs befi nden, können vom Vorstand ausgeschlossen werden. Austritt oder Ausschluss entbinden nicht von der Erfüllung der fi nanziellen Verbindlichkeiten
oder anderen Verpfl ichtungen für das laufende Verbandsjahr.

6 Die Mitglieder können Bedürfnisse, die für spezifische berufliche Tätigkeiten bestehen (z.B. Werttransport, bewaffnete Dienste, Dienste in Alarmzentralen, Anlassdienste), in Untergruppen behandeln.

Die folgenden Formulare können direkt im Word ausgefüllt werden. Bitte klicken Sie auf den entsprechenden Bereich.

Aufnahmegesuch für aktive Mitglieder (pdf 114 KB)

Aufnahmegesuch für assoziierte Mitglieder (pdf 76 KB)

 


Mitgliederbeitrag (gemäss Statuten Abs. V.Finanzielles und Auflösung des Verbandes, Art.11)

 

1 Der Mitgliederbeitrag basiert auf der Anzahl operativer Mitarbeitenden der einzelnen Mitglieder per 31.12. des Vorjahres. Für jeden umgerechneten Vollzeitangestellten (Full time equivalent) werden maximal CHF 50.– *pro Jahr berechnet (* Gemäss Vorstandssitzung vom 15.02.2006 werden für  jeden umgerechneten Vollzeitangestellten CHF 48.00 berechnet). Der Minimaljahresbeitrag beträgt in jedem Fall CHF 500.–. Mitglieder, welche die Anzahl der Mitarbeitenden nicht rechtzeitig bekannt geben, werden vom Vorstand nach bestem Wissen und Gewissen eingeschätzt.

2 Die Generalversammlung darf auf Vorschlag des Vorstandes einen reduzierten Jahresbeitrag für assoziierte Mitglieder vorsehen.

3 Allfälliger zusätzlicher Finanzbedarf des Verbandes kann mit à fonds perdu Beträgen, Darlehen oder auf andere Weise gedeckt werden.

 


Beitrittskandidat

 

Wenn Ihr Unternehmen weniger als 3 Jahre Marktpräsenz (Stichtag: Handelsregistereintrag) aufweist, besteht die Möglichkeit, als Beitrittskandidat aufgenommen zu werden. Sobald Ihr Unternehmen seine Professionalität während 3 Jahren auf dem Markt bewiesen hat, wird der Vorstand über eine Aufnahme als Mitglied des VSSU entscheiden können. Bis dahin haben Sie alle Vorteile, lediglich keine Wahl- und Stimmrechte.