Aufgabe Ombudsstelle

Der Ombudsmann soll die VSSU-Mitglieder primär im Bereich GAV / PaKo Sicherheit, sekundär auch bei anderen rechtlichen Fragen aus dem Obligationenrecht (OR) und Arbeitsgesetz (ArG) beraten und gegebenenfalls auch vermitteln. Er soll kostspielige Prozesse und Beschwerden im zivil- sowie im öffentlich-rechtlichen Bereich vermeiden helfen und insbesondere problematische Fälle, zum Beispiel hinsichtlich der Interpretation des geltenden und allgemeinverbindlich erklärten GAV, frühzeitig erkennen. Der Ombudsmann ist kein Parteivertreter und darf darum nicht mit einem Rechtsanwalt verwechselt werden.

Der Ombudsmann VSSU erfüllt demgemäss für private Sicherheitsdienstleistungsunternehmen des VSSU die Aufgabe eines unparteiischen Vermittlers.

Der Ombudsmann entscheidet selbständig, ob und inwiefern er zusätzlich zur Beratung aktiv werden kann. Seine Aktivitäten zu Gunsten des anfragenden VSSU-Mitglieds erbringt der Ombudsmann stets in Absprache mit dem Unternehmen.

Das VSSU-Mitglied hat aber keine Befugnis, dem Ombudsmann irgendwelche verbindliche Vorgaben bezüglich seiner Aufgabe und Tätigkeit zu machen. Im Übrigen übernimmt der Ombudsmann keinerlei Verantwortlichkeiten. Jegliche Haftung welcher Art auch immer seitens des Ombudsmannes respektive des VSSU wird ausdrücklich wegbedungen.

In seiner Funktion soll der Ombudsmann auch Streitfälle ohne grossen bürokratischen Aufwand schlichten helfen, etwa durch

  • Eine unabhängige Betrachtung des Streitfalles,
  • Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente,
  • Vergleich von Schaden, Aufwand und Kostenfaktoren,
  • Erreichen einer zufriedenstellenden Lösung
  • Oder Aussprechen einer empfohlenen Lösung für den entsprechenden Fall.

Für wen

Jedes Mitglied des VSSU hat die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann zu wenden, ohne dass damit ein Rechtsanspruch auf Leistungen des Ombudsmannes verbunden wären.

Untersteht der Ombudsmann bei seiner Tätigkeit der Vertraulichkeit?

Der Ombudsmann untersteht der Schweigepflicht. Erst nachdem er von dieser Schweigepflicht ausdrücklich entbunden wurde, darf er sich im konkreten Fall an Dritte wenden.

Was ist bei einer Meldung an den Ombudsmann VSSU wichtig?

Wichtig ist, dass die Meldung in guten Treuen erfolgt und die wesentlichen Sachverhaltselemente beinhaltet. Reine Anschuldigungen, die nur aus dem Grund erhoben werden, jemanden anzuschwärzen, führen nicht zum Ziel.

Kosten?

Grundsätzlich soll der Ombudsmann allen Mitgliedern zur Verfügung stehen. Im Rahmen üblicher Aufwände sind seine Leistungen für das Unternehmen i.d.R. kostenlos. Insbesondere bei übermässigem Aufwand, häufiger Beanspruchung durch dasselbe Unternehmen kann der Ombudsmann für seine Leistungen aber auch eine pauschale Kostenbeteiligung verlangen. Dies ist vorgängig zu kommunizieren und zwischen Ombudsmann und dem ihn beanspruchenden VSSU-Unternehmen zu vereinbaren.

Ombudsmann

Ombudsmann der privaten Sicherheitsdienstleistungsbranche VSSU:

Beat Hensler
Kleinwilhöhe 2
6048 Horw
E-Mail:
Mobil: +41 79 411 25 23

Beat Hensler ist lic.iur. und Rechtsanwalt. Er amtiert zurzeit auch als Konferenzsekretär der Zentralschweizer Regierungskonferenz. Er war viele Jahre Kommandant der Luzerner Polizei und Präsident der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz sowie Schulratspräsident der interkantonalen Polizeischule Hitzkirch IPH.

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