Offene Stellen bei den Mitgliedern
Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen Association des entreprises suisses de services de sécurité Associazione imprese svizzere servizi di sicurezza Association of Swiss Security Service Companies

Berufsprüfung für Sicherheitsfachfrau / Sicherheitsfachmann Anlässe

Berufsprüfung (BP) Sicherheitsfachfrau / Sicherheitsfachmann Anlässe

Der VSSU führt seit 2001 die eidg. Berufsprüfungen in der privaten Sicherheit durch. 

Sicherheitsfachleute sind in privaten Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen tätig, die für die Interessen von Privatpersonen und der Privatwirtschaft arbeiten. Zusätzlich erfüllen sie komplementär ihre Aufgaben zu den Behörden, Blaulichtorganisationen und für weitere Kundenkreise. Sie agieren nach der Rechtsordnung und der wichtigsten Gesetze aus den Bereichen des Zivil-, Straf- und Arbeitsgesetzes, sowie der Strafprozessordnung. Die Prüfungen werden durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) beaufsichtigt.

Sicherheitsfachleute weisen durch die abgeschlossene Ausbildung Kenntnisse und Fähigkeiten auf, um auch in ausserordentlichen Situationen sicher und verhältnismässig handeln zu können.

Die wichtigsten beruflichen Handlungskompetenzen einer Sicherheitsfachfrau / Sicherheitsfachmanns sind die Folgenden:

  • Setzt das Sicherheitskonzept und die daraus resultierenden Aufträge um;
  • Weist den Auftraggeber auf Schwachstellen im Sicherheitskonzept hin;
  • Setzt die Brandschutzvorschriften um und setzt die Brandbekämpfungsmittel bei Bedarf ein;
  • Denkt in Szenarien, unterscheidet diese und gewichtet sie;
  • Setzt die Notfallszenarien (Alarmierung, Evakuation, Information Rettungsdienste usw.) im Ereignisfall in seinem Bereich um;
  • Führt alle Kontrolltätigkeiten bestimmt, höflich und effizient aus;
  • Führt Personen- und Effektenkontrollen auf unerlaubte Gegenstände durch;
  • Wendet das Verhältnismässigkeitsprinzip im Umgang mit Kunden jederzeit an;
  • Beeinflusst den Umgang mit Kunden, Drittpersonen, Vorgesetzten und
    Arbeitskollegen positiv, insbesondere auch in schwierigen Situationen;
  • Leistet in jeder Lage Erste Hilfe, insbesondere auch bei Suchtmittelmissbrauch;
  • Stellt den Zugang zu den Notausgängen sicher und leitet oder unterstützt im
    Bedarfsfall die Evakuation;
  • Bedient die vorhandenen Kommunikationsmittel professionell;
  • Beachtet jederzeit den Eigenschutz;
  • Beachtet in allen Situationen die rechtlichen Rahmenbedingungen;
  • Beherrscht die Verteidigungsmittel, welche für den Anlassdienst zum Einsatz
    kommen und setzt diese verhältnismässig ein;
  • Erstellt Meldungen und Rapporte korrekt;
  • Führt bei Bedarf unterstellte oder zugewiesene Mitarbeiter.

Sicherheitsfachleute Anlässe verrichten ihre Arbeit vorwiegend an Konzerten, Open-Air Veranstaltungen, Sportanlässen mit Ordnungs- und Sicherheitsbedarf. Sie kontrollieren den Zutritt, leiten die Besucherströme, geben Auskünfte und sorgen für Ruhe und Ordnung.

Sicherheitsfachleute üben ihre Tätigkeit als Zweitberuf aus, da keine Grundausbildung existiert, welche zum eidg. Fähigkeitszeugnis führt. In der Branche gibt es Teilzeit- und Vollzeitangestellte. Für die Branche besteht ein Gesamtarbeitsvertrag.

Die Tätigkeiten in den verschiedenen Fachrichtungen gehören alle zu den privaten Sicherheitsdienstleistungen, sind jedoch in der Ausführung unterschiedlich. Alle Tätigkeiten zeichnen sich dadurch aus, dass sie unregelmässige Arbeitszeiten haben und auch Nacht- und Sonntagsarbeit erfordern.

Neben einigen Grossfirmen zeichnet sich die private Sicherheitsbranche durch eine hohe Zahl an Klein- und Kleinstfirmen aus. Viele der Mitarbeitenden sind deshalb so ausgebildet, dass sie in mehreren Fachrichtungen eingesetzt werden können.

KOSTEN DER BERUFSPRüFUNG

 

Die Prüfungsgebühr beträgt total CHF 2’490.00

Prüfungsgebühren  für Repetenten gemäss Beschluss der Prüfungskommission. 

 

PRüFUNGSDATEN 

 
 
  Prüfungsdaten Prüfungsort Anmeldefrist  Diplomfeier
Frühling 2023 28.03.2023  +  29.03.2023 Aarwangen    i.d.R. 1. Donnerstag im Dezember


Bei ungenügender Kandidatenzahl wird die Prüfung annulliert. 

Prüfungsanmeldung 

Die Anmeldung sowie Bereitstellung aller nötigen Dokumente ist persönliche Angelegenheit jedes einzelnen Kandidaten.

Zu spät eingereichte oder zum Zeitpunkt der Anmeldefrist nicht vollständige Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

Der Arbeitgeber übergibt dem Kandidaten die nötigen Bestätigungen.

Der Auszug aus dem Strafregister wird von jedem Kandidaten selbst beantragt.

Für die Bezahlung der Prüfungsgebühr bzw. den Nachweis der Zahlung ist jeder Kandidat persönlich verantwortlich.

Der Kandidat sorgt dafür, dass zusammen mit dem komplett ausgefüllten Anmeldeformular alle erforderlichen Dokumente komplett und spätestens zum Anmeldetermin dem VSSU vorliegen.

Mitarbeiter von VSSU-Mitgliedern werden gebeten, sich zur Koordination an Ihren Personalchef zu wenden.

Hier können Sie sich in wenigen Schritten für die Berufsprüfung Bewachung anmelden. Nach dem Ausfüllen der Pflichtfelder, können Sie das Anmeldeformular direkt ausdrucken, welches Sie mit den aufgeführten Dokumenten einsenden können.

Der Link ist nur während des Anmeldezeitraums aktiv ab 01.06.2022  –  31.08.2022 

Anmeldeformular

Der Strafregisterauszug (SRA)

Der Strafregisterauszug kann nun auch als elektronisches, digital signiertes Dokument bestellt werden.
Der Auszug ist in zwei Formen erhältlich:

  • Als traditioneller Papierauszug auf Spezialpapier mit
    Handunterschrift, per Post zugestellt;
  • Als elektronischer, digital signierter Auszug im PDF Format  (mit elektronischer Zustellung).

Den elektronischen, digital signierten Auszug können Sie direkt via E-Mail, der Papierauszug direkt via Post, an den VSSU senden lassen. Der VSSU empfiehlt Ihnen die elektronische Zustellung.

Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) auf Bestellung erstellt.

Bestellung

Suchen sie eine Liste der vorbereitenden kurse?

Link

Anerkennung ausländischer Diplome

Die Mobilität von Berufstätigen und Unternehmen hat einen hohen Stellenwert in der heutigen Arbeitswelt. Dabei spielt auch die Diplomanerkennung eine wichtige Rolle: Für viele Berufe ist eine Anerkennung des ausländischen Diploms durch eine Behörde erforderlich. Im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommen arbeitet die Schweiz eng mit der EU zusammen und nimmt am europäischen System der Diplomanerkennung teil. Auch Personen aus Drittstaaten haben die Möglichkeit, ihr Diplom in der Schweiz anerkennen zu lassen.

Das Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI ist als nationale Kontaktstelle für die Diplomanerkennung in der Schweiz erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen zur Anerkennung ausländischer Diplome. Ausserdem ist das SBFI das zuständige Staatsekretariat für das Anerkennungsverfahren im Bereich der Berufsbildung und der Fachhochschulen.

Unter folgendem Link können Sie sich informieren:

SBFI:Annerkennung ausländischer Diplome