Beitrittskandidat
Wenn Ihr Unternehmen Minimum 3 Jahre Marktpräsenz (Stichtag: Handelsregistereintrag) aufweist, besteht die Möglichkeit, als Beitrittskandidat aufgenommen zu werden. Die Aufnahme als Aktivmitglied entscheidet der Vorstand des VSSU. Diese Entscheidung wird ca. 1 Jahr nach Aufnahme als Beitrittskandidat getroffen. Als Beitrittskandidat haben sie lediglich das Recht an die Generalversammlung ohne Wahl- und Stimmrecht teilzunehmen.
Beitritt zum VSSU für aktive Mitglieder
1 Mitglied des Verbandes können im Bereich Sicherheitsdienstleistungen tätige Unternehmen oder Organisationen werden (gemäss Statuten Abs.III Mitgliedschaft, Untergruppen, Art. 3), welche:
a) ihre Professionalität während mindestens drei Jahren auf dem Markt bewiesen haben;
b) die Bedingungen des Gesamtarbeitsvertrages erfüllen oder
c) einen öffentlichrechtlichen Arbeitsvertrag oder einen speziellen Arbeitsvertrag haben, welcher in seiner Gesamtheit den Bedingungen des Gesamtarbeitsvertrages mindestens entspricht;
2 Die Aufnahme in den Verband erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.
3 Es gibt aktive und assoziierte Mitglieder. Die assoziierten Mitglieder haben kein Antrags-, Wahl- und Stimmrecht, können aber an den Generalversammlungen teilnehmen und in Untergruppen mitwirken.
4 Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt und Ausschluss. Der Austritt erfolgt mit eingeschriebenem Brief an den Vorstand per Ende Jahr, unter Beachtung einer Frist von 6 Monaten.
5 Mitglieder, die den Statuten oder Beschlüssen des Verbandes bzw. deren Interessen zuwiderhandeln oder sich im Konkurs befinden, können vom Vorstand ausgeschlossen werden. Austritt oder Ausschluss entbinden nicht von der Erfüllung der finanziellen Verbindlichkeiten oder anderen Verpflichtungen für das laufende Verbandsjahr.
6 Die Mitglieder können Bedürfnisse, die für spezifische berufliche Tätigkeiten bestehen (z.B. Werttransport, bewaffnete Dienste, Dienste in Alarmzentralen, Anlassdienste), in Untergruppen behandeln.
Mitgliederbeitrag für Aktivmitglieder
Der Mitgliederbeitrag basiert auf der Anzahl operativ Mitarbeitender der einzelnen Mitglieder per 31.12. des Vorjahres. Für jeden umgerechneten Vollzeitangestellten (Full time equivalent) werden maximal CHF 50.– *pro Jahr berechnet. Der Minimaljahresbeitrag beträgt in jedem Fall CHF 500.–. Mitglieder, welche die Anzahl der Mitarbeitenden nicht rechtzeitig bekannt geben, werden vom Vorstand nach bestem Wissen und Gewissen eingeschätzt.
Die folgenden Formulare können direkt ausgefüllt werden. Bitte klicken Sie auf den entsprechenden Bereich.
Aufnahmegesuch für aktive Mitgliede
Tarifliste Mitgliedschaft (PDF)
Beitritt zum VSSU für assoziierte Mitglieder
1 Mitglied des Verbandes können im Bereich Sicherheitsdienstleistungen tätige Unternehmen oder Organisationen werden (gemäss Statuten Abs.III Mitgliedschaft, Untergruppen, Art. 3), welche:
a) ihre Professionalität während mindestens drei Jahren auf dem Markt bewiesen haben;
b) die Bedingungen des Gesamtarbeitsvertrages erfüllen oder
c) einen öffentlichrechtlichen Arbeitsvertrag oder einen speziellen Arbeitsvertrag haben, welcher in seiner Gesamtheit den Bedingungen des Gesamtarbeitsvertrages mindestens entspricht;
2 Die Aufnahme in den Verband erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.
3 Es gibt aktive und assoziierte Mitglieder. Die assoziierten Mitglieder haben kein Antrags-, Wahl- und Stimmrecht, können aber an den Generalversammlungen teilnehmen und in Untergruppen mitwirken.
4 Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt und Ausschluss. Der Austritt erfolgt mit eingeschriebenem Brief an den Vorstand per Ende Jahr, unter Beachtung einer Frist von 6 Monaten.
5 Mitglieder, die den Statuten oder Beschlüssen des Verbandes bzw. deren Interessen zuwiderhandeln oder sich im Konkurs befinden, können vom Vorstand ausgeschlossen werden. Austritt oder Ausschluss entbinden nicht von der Erfüllung der finanziellen Verbindlichkeiten oder anderen Verpflichtungen für das laufende Verbandsjahr.
6 Die Mitglieder können Bedürfnisse, die für spezifische berufliche Tätigkeiten bestehen (z.B. Werttransport, bewaffnete Dienste, Dienste in Alarmzentralen, Anlassdienste), in Untergruppen behandeln.
Mitgliederbeitrag für assoziierte Mitglieder
Die Generalversammlung darf auf Vorschlag des Vorstandes einen reduzierten Jahresbeitrag für assoziierte Mitglieder vorsehen.
Die folgenden Formulare können direkt ausgefüllt werden. Bitte klicken Sie auf den entsprechenden Bereich.
Aufnahmegesuch für assoziierte Mitglieder
Tarifliste Mitgliedschaft (PDF)