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Waffentragbewilligung

Waffentragbewilligung (WTB)

Der VSSU führt seit 1999 im Auftrag von 18 Polizeikorps der Schweiz die theoretische und praktische Waffentragbewilligungsprüfung durch.

Die Anmeldung muss gemäss Gesetz im Wohnsitzkanton erfolgen. Die zuständige Behörde kann dem Prüfungskandidaten auf seinen Wunsch hin die Abnahme der Prüfung beim VSSU bewilligen.

Der VSSU erhält dann den Auftrag zur Ausführung der Prüfung. Der Arbeitgeber meldet den Kandidaten per Anmeldeformular beim VSSU an. Der VSSU bietet eine Woche vor dem Prüfungstermin den Prüfungskandidaten auf. Die Prüfungsresultate werden direkt an die zuständige Behörde retourniert, welche die Waffentragbewilligung ausstellt.

Der Vorteil bei der Prüfungsabnahme beim VSSU besteht im Zeitgewinn, da alle Prüfungsteile dank schneller Auswertung des Theorieteils und alle praktischen Prüfungsteile dank eines leistungsfähigen Schiesskellers innert kurzer Zeit am selben Tag absolviert werden können.

Maximal 12 Teilnehmer pro WTB-Prüfung dürfen teilnehmen.

Schweiz – Informationen nach Kantonen 
Fedpol : Waffen/Munition

TERMINE WTB-PRüFUNGEN

Anzahl Kandidaten: 
Pro Gruppe 6 Teilnehmer

An folgenden Tagen finden theoretische und praktische Prüfungen zur Erlangung der Waffentragbewilligung statt:

 

Daten 2023  Nur Theorieprüfung  (Schlagstock) Prüfungsort  Theorie und Praktische Prüfung für Schusswaffen  Prüfungsort 
31.03.2023     Theorie Morgen: 09.00 – 12.00 / Praxis Nachmittag: 14.00 – 18.00 
ausgebucht 
Morgen: Bümpliz / Nachmittag: Zollikofen 
05.04.2023 Morgen: 09.00 – 12.00 / Nachmittag: 14.00 -16.00  Bümpliz     
26.04.2023 Morgen: 09.00 – 12.00 / Nachmittag: 14.00 – 16.00  Bümpliz     
17.05.2023 Morgen: 09.00 – 12.00 / Nachmittag: 14.00 – 16.00  Bümpliz     
26.05.2023     Theorie Morgen: 09.00 – 12.00 / Praxis Nachmittag: 14.00 – 18.00  Morgen: Bümpliz / Nachmittag: Zollikofen 
08.06.2023 Morgen: 09.00 – 12.00 / Nachmittag: 14.00 – 16.00  Bümpliz     
02.08.2023     Theorie Morgen: 09.00 – 12.00 / Praxis Nachmittag: 14.00 – 18.00  Morgen: Bümpliz / Nachmittag: Zollikofen 
16.08.2023 Morgen: 09.00 – 12.00 / Nachmittag: 14.00 – 16.00  Bümpliz     
07.09.2023 Morgen: 09.00 – 12.00 / Nachmittag: 14.00 – 16.00  Bümpliz     
02.10.2023     Theorie Morgen: 09.00 – 12.00 / Praxis Nachmittag: 14.00 – 18.00  Morgen: Bümpliz / Nachmittag: Zollikofen 
18.10.2023 Morgen: 09.00 – 12.00 / Nachmittag: 14.00 – 16.00  Bümpliz     
01.11.2023 Morgen: 09.00 – 12.00 / Nachmittag: 14.00 – 16.00  Bümpliz     
08.12.2023     Theorie Morgen: 09.00 – 12.00 / Praxis Nachmittag: 14.00 – 18.00  Morgen: Bümpliz / Nachmittag: Zollikofen 
13.12.2023 Morgen: 09.00 – 12.00 / Nachmittag: 14.00 – 16.00  Bümpliz     

 

Die Prüfungen werden nur bei genügend Anmeldungen durchgeführt! 

 

Prüfungsgebühr

Tarife pro Kandidat und Prüfung:

  • CHF 70.00 für Theorieprüfung für alle Waffenarten 
  • CHF 70.00 für praktische Prüfung je (Revolver, Pistole und Schrotflinte)
  • CHF 15.00 für Munition für die  Flintenprüfung Die Prüfungsgebühren werden dem Kandidaten oder Unternehmen in Rechnung gestellt. 
Dokumente/Downloads

Bedürfnisnachweis und Prüfungen erforderlich

Für das Waffentragen braucht es eine Bewilligung mit Bedürfnisnachweis, d.h. die antragstellende Person muss glaubhaft machen, dass sie die Waffe benötigt, um sich selbst, andere Personen oder Sachen zu schützen. Sie muss zudem an einer Prüfung nachweisen, dass sie über die theoretischen und praktischen Fachkenntnisse verfügt, die ein sicheres Waffentragen gewährleisten.

Der Waffentragschein berechtigt zum Tragen einer Waffe in der ganzen Schweiz. Das Mitführen von Waffen ist hingegen nicht bewilligungspflichtig: keine Bewilligung benötigt z.B. der Jäger auf dem Weg zum Jagdrevier oder der Schütze auf dem Weg zum Schiessstand.

Waffentragprüfungen

Wer eine Waffe in der Öffentlichkeit mit sich tragen will, muss bei der zuständigen kantonalen Behörde eine Waffentragbewilligung einholen. Diese muss mitgeführt und auf Verlangen der Polizei gezeigt werden. Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Waffentragscheins sind prinzipiell die gleichen, wie für den Waffenerwerbsschein.

Zusätzlich muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass er eine Waffe benötigt, um sich selbst, andere Personen oder Sachen vor einer tatsächlich drohenden Gefahr zu schützen. Ausserdem muss er eine Prüfung über die Kenntnis des Umgangs mit Waffen und die rechtlichen Voraussetzungen des Waffengebrauchs ablegen.